Aufhebung des Verbotes von Brauchtumsfeuern
Aufhebung des Verbotes von Brauchtumsfeuern https://bfkdo-ko.at/wp-content/uploads/2020/03/NÖLFV-Logo-klein.jpg 395 375 Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg https://bfkdo-ko.at/wp-content/uploads/2020/03/NÖLFV-Logo-klein.jpgMit Novelle der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 9. Juni 2020 wurde die
Änderung der Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien, mit der dieses Verbot geregelt war, wieder aufgehoben.
Somit sind Osterfeuer, Sonnwendfeuer und Johannesfeuer gemäß den sonstigen Bestimmungen des §1 Z. 2 der Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien wieder zulässig.